Unser Tüv und Dekra Stützpunkt
Jede Woche haben wir TÜV oder DEKRA zu festen Terminen im Haus, um die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) durchführen zu lassen. Schneller und einfacher kann man die Plaketten nicht bekommen.


Die Dekra prüft jeden Donnerstag ab 17.30 Uhr bei uns Im Hause.
Fragen Sie uns nach dem für Sie passenden Abnahmetermin. Und ruck-zuck sind Sie wieder auf der sicheren Seite.

Unter anderem wird ein Überziehen der HU-Plakette um mehr als 2 Monate ab dem 01.12.1999 mit Bußgeld geahndet!

Die Hauptuntersuchung ist eine regelmäßig durchzuführende Fahrzeuguntersuchung, bei der die Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit überprüft werden.

Was passiert bei Überschreitung der gültigen Plakettenlaufzeit?

Das bedeutet für den Fahrzeughalter, dass jetzt bei einer Überschreitung der angezeigten Plakettenlaufzeit die neu zugeteilte Plakette vom Prüfer auf den tatsächlichen Fälligkeitsmonat zurückdatiert werden muss.

Sollte das Fahrzeug aus bestimmten Gründen nicht im angegebenen Monat zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden können, so besteht für den Halter immer die Möglichkeit, die vorgeschriebene Untersuchung vorzuziehen.

Des weiteren hat der Gesetzgeber beschlossen, das Überzeihen der angegebenen Plakettenlaufzeit mit einem Bußgeld zu ahnden.

Überziehung Betrag für Bußgeld Punkte
2 bis zu 4 Monate 15,00 € keine
4 bis zu 8 Monate 25,00 € keine
mehr als 8 Monate 40,00 € 2 Punkte

Aufbewahrungspflicht für HU- Berichte!

Analog der Verfahrensweise der AU-Bescheinigungen nach § 47a StVZO muss auch der HU-Bericht vom Fahrzeughalter mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahrt werden.

Nach Auffassung des Verordnungsgebers wird durch die Aufbewahrungspflicht ein wirksames Kontrollinstrument geschaffen,, um Fälschungen und unzulässig angebrachte Prüfplaketten entgegenzuwirken.

Kann der Fahrzeughalter den letzten Hauptuntersuchungsbericht zuständigen Personen, beispielsweise der Polizei, auf Verlangen nicht aushändigen, so muss er sich auf eigene Kosten eine Zweitschrift von der betreffenden Prüforganisation beschaffen oder eine neue Hauptuntersuchung durchführen lassen.

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